Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die in Zusammenhang mit Veranstaltungen des Mendelssohn-Wettbewerbes entstehen.
Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die in Zusammenhang mit Veranstaltungen des Mendelssohn-Wettbewerbes entstehen.